Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 85a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 87
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Nach Gewicht
- BGH, 10.05.2007 – V ZB 83/06Zwangsversteigerung: Wirksamkeit des Eigengebots eines Gläubigervertreters zur Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 85a ZVG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 39
- BGH, 18.10.2007 – V ZB 140/06Zitiert von 2
- BGH, 27.02.2004 – IXa ZB 135/03Zitiert von 6
- BGH, 18.10.2012 – V ZB 13/12Zwangsversteigerung: Rückgriff auf das Einzelmeistgebot bei Zuschlagsversagung auf das Gesamtmeistgebot wegen Nichterreichens der Wertgrenze
- LG Aurich, 22.07.2010 – 4 T 234/10
- BGH, 18.10.2007 – V ZB 141/06Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- LG München II, 17.12.2024 – 7 T 3848/23 ZVG
- AG München, 04.09.2023 – 1514 K 105/21Zitiert von 1
- AG Wolfratshausen, 18.11.2022 – 2 K 19/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 85a ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/85a#abs-1 (1) Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/85a#abs-2 (2) § 74a Abs. 3, 5 ist entsprechend anzuwenden. In dem neuen Versteigerungstermin darf der Zuschlag weder aus den Gründen des Absatzes 1 noch aus denen des § 74a Abs. 1 versagt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/85a#abs-3 (3) Ist das Meistgebot von einem zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigten abgegeben worden, so ist Absatz 1 nicht anzuwenden, wenn das Gebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte zusammen mit dem Betrag, mit dem der Meistbietende bei der Verteilung des Erlöses ausfallen würde, die Hälfte des Grundstückswertes erreicht.