Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 31
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 25
Nach Gewicht
- LG Aurich, 22.07.2010 – 4 T 234/10
- BGH, 19.11.2009 – V ZB 118/09Zitiert von 4
- BGH, 13.02.2014 – V ZB 178/13Zwangsversteigerung durch eine öffentlich-rechtliche Bank: Vollstreckungsabwehrklage bei Einwendungen gegen die normative Grundlage des Vollstreckungstitels
- LG Düsseldorf, 12.12.2011 – 25 T 368/11 B. 80 K 63/06 AG Düsseldorf
- LG Detmold, 28.11.2007 – 3 T 320/07
- BGH, 18.10.2007 – V ZB 140/06Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 15.07.2021 – V ZB 130/19Zwangsversteigerungssache in Brandenburg: Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung zur Verwaltungsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen des SchuldnersZitiert von 3
- LG Mönchengladbach, 29.05.2020 – 5 T 261/18
- BGH, 17.03.2016 – IX ZR 142/14Rechtsanwaltshaftung: Reichweite der Beratungs- und Aufklärungspflichten bei offenen Rechtsfragen; Beweiserleichterung der Vermutung beratungsgemäßen VerhaltensZitiert von 22
25 Entscheidungen zu § 31 ZVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/31#abs-1 (1) Im Falle einer einstweiligen Einstellung darf das Verfahren, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt, nur auf Antrag des Gläubigers fortgesetzt werden. Wird der Antrag nicht binnen sechs Monaten gestellt, so ist das Verfahren aufzuheben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/31#abs-2 (2) Die Frist nach Absatz 1 Satz 2 beginnt
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/31#abs-3 (3) Das Vollstreckungsgericht soll den Gläubiger auf den Fristbeginn unter Bekanntgabe der Rechtsfolgen eines fruchtlosen Fristablaufs hinweisen; die Frist beginnt erst zu laufen, nachdem der Hinweis auf die Rechtsfolgen eines fruchtlosen Fristablaufs dem Gläubiger zugestellt worden ist.