Gesetze / Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
ZVFV§ 1 Einführung von Formularen
Stand: 22.12.2022
Wird zitiert von 5
- BGH, 20.03.2014 – VII ZB 64/13Formerfordernis für den Antrag der Finanzverwaltung auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
- BGH, 06.02.2014 – VII ZB 37/13Zwangsvollstreckungsverfahren: Vordruckformularzwang für einen Antrag eines durch das Finanzamt vertretenen Gläubigers auf Erlass einer richterlichen DurchsuchungsanordnungZitiert von 1
- AG Düsseldorf, 07.11.2017 – 667 M 1977/17
- LG Verden (Aller), 19.02.2015 – 6 T 35/15
- LG Köln, 11.06.2013 – 34 T 134/13Zitiert von 2
5 Entscheidungen zu § 1 ZVFV →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/1#abs-1 (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/1#abs-2 (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/1#abs-3 (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung und für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 4 und 5 eingeführt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/1#abs-4 (4) Für die Aufstellung von Forderungen werden folgende Formulare eingeführt: