Gesetze / Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

ZVFV

§ 1 Einführung von Formularen

Stand: 22.12.2022

Bund5 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/1#abs-1 (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/1#abs-2 (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/1#abs-3 (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung und für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 4 und 5 eingeführt.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/1#abs-4 (4) Für die Aufstellung von Forderungen werden folgende Formulare eingeführt:

1.
für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach Absatz 1 das Formular der Anlage 6,
2.
für Anträge nach Absatz 3
a)
wegen Geldforderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind, das Formular der Anlage 7 und
b)
wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche das Formular der Anlage 8.
§ 2