Gesetze / Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
ZVFV§ 3 Abweichungen von den Formularen
Stand: 22.12.2022
Wird zitiert von 21
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 20.03.2014 – VII ZB 64/13Formerfordernis für den Antrag der Finanzverwaltung auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
- BGH, 04.11.2015 – VII ZB 22/15Zwangsvollstreckungsverfahren: Pflicht zur Nutzung des ZwangsvollstreckungsformularsZitiert von 4
- BGH, 06.02.2014 – VII ZB 37/13Zwangsvollstreckungsverfahren: Vordruckformularzwang für einen Antrag eines durch das Finanzamt vertretenen Gläubigers auf Erlass einer richterlichen DurchsuchungsanordnungZitiert von 1
- LG Wuppertal, 08.02.2017 – 16 T 463/16
- BGH, 15.06.2016 – VII ZB 58/15Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Zulässigkeit der Verweisung auf eine in einer Anlage zum Antragsformular beigefügten Forderungsaufstellung; Eintragungsmöglichkeit für mehrere Kostenforderungen nebst Zinsen mit unterschiedlichen Zinsläufen; Befugnis des Vollstreckungsgerichts zur Überprüfung einer vom Gläubiger vorgenommenen Verrechnung an ihn geleisteter ZahlungenZitiert von 1
- BGH, 11.05.2016 – VII ZB 54/15Forderungspfändung: Pflicht zur Nutzung des ZwangsvollstreckungsformularsZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Braunschweig, 24.06.2024 – 2 T 31/24
- AG Salzgitter, 05.06.2024 – 15a M 6060/24
- AG Soest, 08.10.2019 – 9 M 1915/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 ZVFV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/3#abs-1 (1) Abweichungen von den Formularen sind ausschließlich zulässig
1.
nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 und
2.
unter der Voraussetzung, dass durch die Abweichungen Folgendes nicht beeinträchtigt wird:
a)
die Verständlichkeit und die Lesbarkeit der eingereichten Formulare sowie
b)
die Zuordnung von Text zu den jeweiligen Sinneinheiten, die durch einen mit einem Buchstaben versehenen und grau hinterlegten Balken gekennzeichnet sind (Module).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/3#abs-2 (2) Zulässig ist es,
1.
die Formulare an geänderte Rechtsvorschriften anzupassen,
2.
die Währungsangaben in den Formularen zu ändern,
3.
unwesentliche Änderungen der formalen Gestaltung vorzunehmen,
4.
den vorgesehenen Umfang von Texteingabefeldern zu erweitern oder zu verringern,
5.
den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder außerhalb der Rahmen für die Angaben zum Gläubiger in Modul A und zum Schuldner in Modul B in den Formularen der Anlagen 1, 3 und 5 insgesamt mehrfach zu verwenden,
6.
den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet,
a)
insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen,
b)
insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen,
7.
weitere Anlagen beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/3#abs-3 (3) Auf Text, der sich innerhalb von Rahmen befindet, die als vom Gericht auszufüllen gekennzeichnet sind, ist
1.
Absatz 2 Nummer 4 und 6 Buchstabe a nicht anwendbar,
2.
Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b nur bei den Modulen Q, R und S des Formulars der Anlage 5 und nur dann anwendbar, wenn das jeweils am Anfang des betreffenden Moduls befindliche Kontrollkästchen nicht markiert wird.