Gesetze / Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
ZVFV§ 2 Nutzung der Formulare
Stand: 22.12.2022
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 13.02.2014 – VII ZB 39/13Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und ÜberweisungsbeschlussesZitiert von 11
- BGH, 20.02.2014 – VII ZB 42/13Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- AG Karlsruhe, 09.01.2026 – 3 M 150/25
- BGH, 20.02.2014 – VII ZB 46/13Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und ÜberweisungsbeschlussesZitiert von 1
- BGH, 20.02.2014 – VII ZB 31/13Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und ÜberweisungsbeschlussesZitiert von 2
- LG Darmstadt, 23.09.2013 – 5 T 415/13
Zuletzt entschieden
- AG Düsseldorf, 07.03.2023 – 664 M 970/21Zitiert von 3
- LG Wuppertal, 08.02.2017 – 16 T 463/16
- LG Kassel, 21.06.2016 – 3 T 290/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 ZVFV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/2#abs-1 (1) Die Formulare der Anlagen 1 bis 5 sind ausschließlich für die folgenden Zwecke verbindlich:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/2#abs-2 (2) Vollstreckungsaufträgen an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen ist das Formular der Anlage 6 beizufügen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/2#abs-3 (3) Für Anträge nach § 1 Absatz 2 ist dem Formular der Anlage 2 das Formular der Anlage 3 beizufügen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/2#abs-4 (4) Für Anträge nach § 1 Absatz 3 ist dem Formular der Anlage 4 beizufügen:
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ZVFV%202022/2#abs-5 (5) Die Formulare der Anlagen 6 bis 8 sind insgesamt mehrfach zu nutzen, wenn bei einfacher Nutzung die erforderlichen Angaben nicht gemacht werden können, es sei denn, die erforderlichen Angaben werden in einem nach § 3 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe a zulässigerweise abweichenden Formular gemacht.