Gesetze / Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
ZRBG§ 2 Fiktion der Beitragszahlung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/2#abs-1 (1) Für Zeiten der Beschäftigung von Verfolgten in einem Ghetto gelten Beiträge als gezahlt, und zwar
1.
für die Berechnung der Rente als Beiträge nach den Reichsversicherungsgesetzen für eine Beschäftigung außerhalb des Bundesgebiets sowie
2.
für die Erbringung von Leistungen ins Ausland als Beiträge für eine Beschäftigung im Bundesgebiet
(Ghetto-Beitragszeiten).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/2#abs-2 (2) Zusätzliche Entgeltpunkte für Beitragszeiten außerhalb des Bundesgebiets sind auf Grund von Ghetto-Beitragszeiten nicht zu ermitteln.
Wird zitiert von 139 Entscheidungen zu § 2 ZRBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 03.02.2006 – L 4 R 57/05Zitiert von 10
- LSG NRW, 12.07.2006 – L 4 R 53/05Zitiert von 2
- LSG NRW, 07.07.2006 – L 4 R 143/05Zitiert von 2
- LSG NRW, 03.02.2006 – L 4 R 47/05Zitiert von 9
- BSG, 16.05.2019 – B 13 R 37/17 RZahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Übergang des Rentenanspruchs auf den Rechtsnachfolger - anhängiges Rentenverfahren - Antragsrückwirkungsfiktion und Beitragsfiktion nach dem ZRBGZitiert von 4
- LSG NRW, 19.05.2006 – L 4 RJ 58/02
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 11.05.2022 – L 3 R 204/17
- LSG NRW, 06.04.2022 – L 3 R 1071/16
- LSG NRW, 24.11.2021 – L 3 R 886/18Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 ZRBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.