Gesetze / Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
ZRBG§ 2 Fiktion der Beitragszahlung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 135
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 03.02.2006 – L 4 R 57/05Zitiert von 10
- LSG NRW, 12.07.2006 – L 4 R 53/05Zitiert von 2
- LSG NRW, 07.07.2006 – L 4 R 143/05Zitiert von 2
- LSG NRW, 03.02.2006 – L 4 R 47/05Zitiert von 9
- BSG, 16.05.2019 – B 13 R 37/17 RZahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Übergang des Rentenanspruchs auf den Rechtsnachfolger - anhängiges Rentenverfahren - Antragsrückwirkungsfiktion und Beitragsfiktion nach dem ZRBGZitiert von 3
- LSG NRW, 19.05.2006 – L 4 RJ 58/02
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 – L 16 R 139/19
- BSG, 20.05.2020 – B 13 R 9/19 RZahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - weite Auslegung des Begriffs des Ghettos iS des ZRBG - entschädigungsrechtliche Überlagerung des Rentenversicherungsrechts durch das ZRBG - Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss iS des ZRBG - LebensalterZitiert von 9
- SG Berlin, 15.05.2019 – S 11 R 198/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 ZRBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/2#abs-1 (1) Für Zeiten der Beschäftigung von Verfolgten in einem Ghetto gelten Beiträge als gezahlt, und zwar
1.
für die Berechnung der Rente als Beiträge nach den Reichsversicherungsgesetzen für eine Beschäftigung außerhalb des Bundesgebiets sowie
2.
für die Erbringung von Leistungen ins Ausland als Beiträge für eine Beschäftigung im Bundesgebiet
(Ghetto-Beitragszeiten).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/2#abs-2 (2) Zusätzliche Entgeltpunkte für Beitragszeiten außerhalb des Bundesgebiets sind auf Grund von Ghetto-Beitragszeiten nicht zu ermitteln.