Gesetze / Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

ZRBG

§ 2 Fiktion der Beitragszahlung

Stand: 10.06.2019

Bund135 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/2#abs-1 (1) Für Zeiten der Beschäftigung von Verfolgten in einem Ghetto gelten Beiträge als gezahlt, und zwar

1.
für die Berechnung der Rente als Beiträge nach den Reichsversicherungsgesetzen für eine Beschäftigung außerhalb des Bundesgebiets sowie
2.
für die Erbringung von Leistungen ins Ausland als Beiträge für eine Beschäftigung im Bundesgebiet

(Ghetto-Beitragszeiten).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/2#abs-2 (2) Zusätzliche Entgeltpunkte für Beitragszeiten außerhalb des Bundesgebiets sind auf Grund von Ghetto-Beitragszeiten nicht zu ermitteln.

§ 1 § 3