Gesetze / Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
ZRBG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt für Zeiten der Beschäftigung von Verfolgten in einem Ghetto, die sich dort zwangsweise aufgehalten haben, wenn
soweit für diese Zeiten nicht bereits eine Leistung aus einem System der sozialen Sicherheit erbracht wird. Als System der sozialen Sicherheit ist jedes System anzusehen, in das in abhängiger Beschäftigung stehende Personen durch öffentlich-rechtlichen Zwang einbezogen wurden, um sie und ihre Hinterbliebenen für den Fall der Minderung der Erwerbsfähigkeit, des Alters und des Todes oder für einen oder mehrere dieser Fälle durch regelmäßig wiederkehrende Geldleistungen zu sichern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz ergänzt die rentenrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/1#abs-3 (3) Ein Anspruch auf eine Rente besteht auch, wenn die zur Leistungspflicht nach zwischen- oder überstaatlichem Recht erforderliche Mindestanzahl an rentenrechtlichen Zeiten für die Berechnung der Rente nicht vorliegt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZRBG/1#abs-4 (4) Die auf Grund dieses Gesetzes gezahlten Renten gelten nicht als Leistungen der sozialen Sicherheit.
Wird zitiert von 232 Entscheidungen zu § 1 ZRBG →
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Nach Gewicht
- BSG, 20.05.2020 – B 13 R 9/19 RZahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - weite Auslegung des Begriffs des Ghettos iS des ZRBG - entschädigungsrechtliche Überlagerung des Rentenversicherungsrechts durch das ZRBG - Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss iS des ZRBG - LebensalterZitiert von 9
- BSG, 14.12.2006 – B 4 R 29/06 RZRBG: Voraussetzungen der Anerkennung von Ghetto-Beitragszeiten; Anforderungen an das Vorliegen einer Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss gegen Entgelt KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 133
- LSG NRW, 07.05.2007 – L 3 R 165/06Zitiert von 2
- LSG NRW, 07.05.2007 – L 3 R 240/06
- LSG NRW, 27.01.2006 – L 4 RJ 126/04Zitiert von 14
- LSG NRW, 07.07.2006 – L 4 R 143/05Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2025 – L 12 R 71/24
- LSG NRW, 11.10.2023 – L 3 R 914/17
- BVerfG, 09.05.2023 – 1 BvR 1/23Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Angelegenheit - keine Verletzung des fair-trial-Grundsatzes durch fachgerichtliche Entscheidung nach "überraschendem" richterlichen Hinweis - Subsidiaritätsgrundsatz gebietet zur Ermöglichung eigenen Vortrags ggf Antrag auf Vertagung bzw SchriftsatznachlassZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 ZRBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.