Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 247 Beitragszeiten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/247#abs-1 (1) Beitragszeiten sind auch Zeiten, für die in der Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum 31. Dezember 1991 für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind, die der Versicherte ganz oder teilweise getragen hat. Die Zeiten sind Pflichtbeitragszeiten, wenn ein Leistungsträger die Beiträge mitgetragen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/247#abs-2 (2) Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung sind auch Zeiten, für die die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1. Juli 1978 bis zum 31. Dezember 1982 oder ein anderer Leistungsträger in der Zeit vom 1. Oktober 1974 bis zum 31. Dezember 1983 wegen des Bezugs von Sozialleistungen Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Permalink zu Abs. 2arecht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/247#abs-2a (2a) Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung sind auch Zeiten, in denen in der Zeit vom 1. Juni 1945 bis 30. Juni 1965 Personen als Lehrling oder sonst zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt waren und grundsätzlich Versicherungspflicht bestand, eine Zahlung von Pflichtbeiträgen für diese Zeiten jedoch nicht erfolgte (Zeiten einer beruflichen Ausbildung).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/247#abs-3 (3) Beitragszeiten sind auch Zeiten, für die nach den Reichsversicherungsgesetzen Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. Zeiten vor dem 1. Januar 1924 sind jedoch nur Beitragszeiten, wenn
Wird zitiert von 122 Entscheidungen zu § 247 SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 25.11.1999 – B 13 RJ 61/97 RGesetzliche Rentenversicherung: Voraussetzungen der Berücksichtigung von Lehrzeiten nach § 247 Abs. 2a SGB VI bei bestandskräftigen Rentenbescheiden KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 30.01.2003 – B 4 RA 49/02 RZitiert von 2
- BSG, 21.08.2008 – B 13 R 109/07 RZitiert von 1
- BSG, 01.12.1999 – B5 RJ 56/98 RGesetzliche Rentenversicherung: Keine Anerkennung einer landwirtschaftlichen Berufsausbildung ohne Lehrverhältnis als fiktive Pflichtbeitragszeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2020 – L 17 R 544/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 – L 2 R 321/08
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 08.10.2025 – L 8 R 190/25
- SG München, 21.05.2024 – S 25 R 34/20
- BSG, 22.02.2024 – B 5 R 7/22 RFremdrentenrecht - Unterbrechung einer Beschäftigung eines Kolchosemitglieds durch Arbeitsunfähigkeit - durchgehende Beitragsentrichtung - keine Ermittlung von Entgeltpunkten nach dem FRGZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 247 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 247 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2387)
BGBl. 2018 I S. 2387
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23.12.2003 Ausfertigung
§ 247 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2848)
BGBl. 2003 I S. 2848
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