Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 941 Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw.

Stand: 10.06.2019

Bund20 Entscheidungen

Hat auf Grund der einstweiligen Verfügung eine Eintragung in das Grundbuch, das Schiffsregister oder das Schiffsbauregister zu erfolgen, so ist das Gericht befugt, das Grundbuchamt oder die Registerbehörde um die Eintragung zu ersuchen.

§ 940a § 942