§ 851d Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen
Stand: 10.06.2019
Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 851d ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 29.04.2021 – IX ZB 25/20Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte: Pfändbarkeit einer Einmalzahlung aus einer zur Sicherung von Ansprüchen aus einer Pensionszusage verpfändeten KapitallebensversicherungZitiert von 5
- BGH, 16.11.2017 – IX ZR 21/17Pfändbarkeit des angesparten Kapitals eines AltersvorsorgevertragsZitiert von 9
- BGH, 11.06.2026 – IX ZB 1/25Pfändungsschutz einer Zugewinnausgleichsforderung
- BGH, 26.06.2014 – IX ZB 88/13Insolvenzmasse: Pfändungsschutz für eigenständig erwirtschaftete Einkünfte des InsolvenzschuldnersZitiert von 20
- BGH, 01.12.2011 – IX ZR 79/11Insolvenzrecht: Pflicht des Insolvenzverwalters zur Kündigung einer KapitallebensversicherungZitiert von 15
- LG Stuttgart, 21.12.2016 – 4 S 82/16
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 14.12.2021 – 12 O 115/21Zitiert von 3
- FG Köln, 18.06.2020 – 9 V 1302/20Zitiert von 3
- FG Münster, 13.05.2020 – 1 V 1286/20 AOZitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 851d ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.