§ 798 Wartefrist
Stand: 10.06.2019
Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 Abs. 1 Nr. 4b sowie aus den nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 798 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.04.2016 – I ZR 100/15(Notarielle Unterlassungserklärung in Wettbewerbssachen: Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses und Wegfall der Wiederholungsgefahr ohne Androhungsbeschluss gemäß § 890 ZPO - Notarielle Unterlassungserklärung)Zitiert von 13
- OLG Frankfurt am Main, 14.12.2017 – 3 U 141/15Zitiert von 2
- VG Cottbus, 03.05.2012 – VG 6 M 2/12
- BGH, 04.10.2012 – VII ZB 11/10Zwangsvollstreckungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil vom Gläubiger beigebrachten AvalbürgschaftZitiert von 3
- BGH, 10.10.2003 – IXa ZB 183/03Zwangsvollstreckungskosten: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit einer Vollstreckungsgebühr für eine Zahlungsaufforderung vor Titelzustellung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BGH, 18.07.2003 – IXa ZB 146/03Zitiert von 13
Zuletzt entschieden
- VG Minden, 05.08.2026 – 1 M 15/26Gerichtliches Vollstreckungsverfahren nach § 169 VwGO; Beitreibung von Vollstreckungskosten ohne gesonderte Titulierung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 13.07.2026 – 17 W 92/26Kostenfestsetzungsverfahren: Unzulässigkeit eines einheitlichen Festsetzungsantrags gegen mehrere nach Kopfteilen haftende Streitgenossen; Zinslauf ab Eingang des ursprünglichen Antrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 11.07.2024 – 15 M 13/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 798 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.