§ 78b Notanwalt
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/78b#abs-1 (1) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, hat das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/78b#abs-2 (2) Gegen den Beschluss, durch den die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.
Wird zitiert von 824 Entscheidungen zu § 78b ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 28.03.2017 – 2 B 4/17Beiordnung eines Notanwalts; erfolglose Bemühungen um einen vertretungsbereiten Rechtsanwalt; Aussichtslosigkeit der RechtsverfolgungZitiert von 71
- BVerwG, 15.12.2022 – 2 B 28/22Beiordnung eines Notanwalts; Aussichtslosigkeit der RechtsverfolgungZitiert von 16
- BVerwG, 15.12.2022 – 2 B 29.22Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 6
- OVG Niedersachsen, 23.03.2026 – 8 PS 22/26
- BFH, 05.01.2015 – VI S 10/14(Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts nach § 155 FGO i.V.m. § 78b ZPO - Kein Vertretungszwang - Auslegung von Rechtsbehelfen - Gerichtsgebühren)
- OLG Köln, 09.10.2007 – 52 Zs 494/07Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.09.2026 – VI ZR 73/25Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Niedersachsen, 19.08.2026 – 2 ME 97/26Prozesskostenhilfe und Notanwaltsbeiordnung für ein Beschwerdeverfahren im wohngeldrechtlichen Eilrechtsschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 13.08.2026 – VI ZR 73/25Richterablehnung: Keine Besorgnis der Befangenheit wegen Zurückweisung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78b ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.