§ 706 Rechtskraft- und Notfristzeugnis
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 29
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 08.07.2021 – I ZR 196/15Zuständigkeit der Geschäftsstelle des BGH für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses bei Anfechtung eines im Wiederaufnahmeverfahren ergangenen Urteils mit der Nichtzulassungsbeschwerde; separate Erteilung des RechtskraftzeugnissesZitiert von 13
- BGH, 09.12.2009 – XII ZB 215/09Zitiert von 1
- BGH, 05.03.2003 – VIII ZR 263/00
- BVerfG, 01.07.1953 – 1 BvL 23/51Landesgesetz von Nordrhein-Westfalen über das Beanstandungsrecht in Haftentschädigungssachen vom 3. August 1951. Rechtsstaatsprinzip als eine der Leitideen des Grundgesetzes, die auch den Landesgesetzgeber unmittelbar bindenZitiert von 25
- BGH, 09.12.2024 – I ZB 55/24
- BGH, 05.12.2024 – I ZB 58/24
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 06.03.2026 – 14 W 4/26
- BGH, 30.04.2024 – II ZR 17/23Zitiert von 1
- BAG, 26.04.2023 – 4 AZR 36/22 (F)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 706 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/706#abs-1 (1) Zeugnisse über die Rechtskraft der Urteile sind auf Grund der Prozessakten von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges und, solange der Rechtsstreit in einem höheren Rechtszug anhängig ist, von der Geschäftsstelle des Gerichts dieses Rechtszuges zu erteilen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/706#abs-2 (2) Soweit die Erteilung des Zeugnisses davon abhängt, dass gegen das Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt ist, holt die Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges bei der Geschäftsstelle des für das Rechtsmittel zuständigen Gerichts eine Mitteilung in Textform ein, dass bis zum Ablauf der Notfrist eine Rechtsmittelschrift nicht eingereicht sei. Einer Mitteilung durch die Geschäftsstelle des Revisionsgerichts, dass ein Antrag auf Zulassung der Revision nach § 566 nicht eingereicht sei, bedarf es nicht.