§ 64 Hauptintervention
Stand: 10.06.2019
Wer die Sache oder das Recht, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit anhängig geworden ist, ganz oder teilweise für sich in Anspruch nimmt, ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieses Rechtsstreits berechtigt, seinen Anspruch durch eine gegen beide Parteien gerichtete Klage bei dem Gericht geltend zu machen, vor dem der Rechtsstreit im ersten Rechtszug anhängig wurde.
Wird zitiert von 128 Entscheidungen zu § 64 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Oldenburg, 13.06.2007 – 4 U 65/00Zitiert von 1
- BFH, 29.11.1995 – X B 328/94Aussetzung der Vollziehung: Fehlen der Klage- und Antragsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei einem allein gegen den Erben gerichteten Steuerbescheid Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- EuGH, 13.06.2012 – C-156/12Zitiert von 26
- BVerfG, 23.02.1956 – 1 BvL 28/55, 1 BvL 49/55Baulandbeschaffungsgesetz vom 3. August 1953. Bedeutung des Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG. Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten bei Streit über die Höhe der Enteignungsentschädigung
- BGH, 27.04.2022 – 5 StR 278/21Geldbuße gegen eine GmbH bei Verurteilung ihres Geschäftsführers wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Bemessung des Abschöpfungsteils der Geldbuße; Abzugsfähigkeit von AufwendungenZitiert von 6
- BGH, 01.07.2014 – II ZB 29/12Kapitalanlagermusterverfahren wegen des Verstoßes eines Anbieters fondsgebundener Lebensversicherungen gegen das gesetzliche Gebot zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten durch eine fehlerhafte Bilanzierungspraxis: Abgrenzung eines Rückversicherungsvertrags von einem - verdeckten - Darlehensvertrag mit einem verbundenen UnternehmenZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2024 – 3 Sa 74/23Zitiert von 1
- LAG Köln, 08.09.2022 – 8 Sa 605/21Zitiert von 2
- OLG Dresden, 11.04.2022 – 18 WF 817/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 64 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.