§ 524 Anschlussberufung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/524#abs-1 (1) Der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung anschließen. Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Berufungsanschlussschrift bei dem Berufungsgericht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/524#abs-2 (2) Die Anschließung ist auch statthaft, wenn der Berufungsbeklagte auf die Berufung verzichtet hat oder die Berufungsfrist verstrichen ist. Sie ist zulässig bis zum Ablauf der dem Berufungsbeklagten gesetzten Frist zur Berufungserwiderung. Diese Frist gilt nicht, wenn die Anschließung eine Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen (§ 323) zum Gegenstand hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/524#abs-3 (3) Die Anschlussberufung muss in der Anschlussschrift begründet werden. Die Vorschriften des § 519 Abs. 2, 4 und des § 520 Abs. 3 sowie des § 521 gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/524#abs-4 (4) Die Anschließung verliert ihre Wirkung, wenn die Berufung zurückgenommen, verworfen oder durch Beschluss zurückgewiesen wird.
Wird zitiert von 1.453 Entscheidungen zu § 524 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 22.03.2016 – VI ZR 168/14Anschlussberufung: Voraussetzungen für Anschließung bei Verurteilung zu künftig fällig werdenden LeistungenZitiert von 6
- BGH, 28.01.2009 – XII ZR 119/07Zitiert von 9
- BGH, 07.12.2007 – V ZR 210/06Zivilprozessrecht: Geltung der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO auch für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 67
- OLG Nürnberg, 13.05.2024 – 16 U 4051/21
- BGH, 24.10.2013 – III ZR 403/12Berufungsverfahren: Schicksal einer Widerklage nach Berufungszurückweisung durch einstimmigen BeschlussZitiert von 39
- BGH, 07.05.2015 – VII ZR 145/12Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung und Folgen der Umstellung einer Abschlagszahlungsklage in der Berufungsinstanz auf eine höhere SchlussrechnungsklageZitiert von 99
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.06.2026 – V ZR 78/25Qualifikation des entschuldigten Überbaus im Kaufrecht als Sach- oder Rechtsmangel; Berufungszurückweisung durch Beschluss bei Auswechselung der rechtlichen Begründung
- BVerwG, 24.06.2026 – 3 B 9.25Verkehrsbeschränkende Anordnung zur Sicherung eines Schulwegs, der innerorts die Benutzung der Fahrbahn einer Landesstraße erfordert
- LAG Düsseldorf, 17.06.2026 – 12 SLa 579/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 524 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.