Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/306#abs-1 (1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/306#abs-2 (2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/306#abs-3 (3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
Wird zitiert von 1.303 Entscheidungen zu § 306 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2015 – 9 Sa 12/15Zitiert von 1
- LAG Hamm, 11.10.2011 – 14 Sa 543/11Profifußball - Freistellung eines Cheftrainers - AGB-Kontrolle von Vergütungskürzungsklauseln Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BGH, 14.07.2026 – XI ZR 46/25Gesamtunwirksamkeit und Vertragsfortführung bei unwirksamen AGB-Klauseln
- OLG Brandenburg, 26.03.2025 – 4 MK 2/21Zitiert von 3
- LAG Hamm, 25.09.2012 – 14 Sa 280/12Zitiert von 6
- BAG, 18.09.2018 – 9 AZR 162/18Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist - MindestlohnZitiert von 96
Zuletzt entschieden
- EuGH, 24.09.2026 – C-900/24Verbraucherschutz: Auslegung der Richtlinie 93/13/EWG bei unwirksamen Preisänderungsklauseln in langjährigen Energielieferungsverträgen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 568/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 571/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 306 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.