§ 612 Organisationstermin
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 3
- BVerfG, 10.02.1960 – 1 BvR 526/53, 1 BvR 29/58Eine richterliche Entscheidung nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG ist auch dann erforderlich, wenn der Vormund in Ausübung seines Aufenthaltsbestimmungsrechts den volljährigen Entmündigten in einer geschlossenen Anstalt unterbringtZitiert von 8
- BGH, 11.09.2007 – XII ZB 27/07Zitiert von 6
- AG Ludwigslust, 15.09.2010 – 5 F 45/09
3 Entscheidungen zu § 612 ZPO →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Commercial Court im ersten Rechtszug und die Commercial Chamber treffen mit den Parteien so früh wie möglich in einem Organisationstermin Vereinbarungen über die Organisation und den Ablauf des Verfahrens, sofern keine sachlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen. Die §§ 224, 296 und 356 gelten für Vereinbarungen, die im Rahmen eines Organisationstermins getroffen wurden, entsprechend.