§ 585 Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Für die Erhebung der Klagen und das weitere Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften entsprechend, sofern nicht aus den Vorschriften dieses Gesetzes sich eine Abweichung ergibt.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 585 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 06.03.2018 – 13 F 65/18Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 14.11.2017 – 13 ME 367/17Zitiert von 4
- BSG, 05.06.2014 – B 5 R 11/14 BHSozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Zulässigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichts über eine unzulässige Wiederaufnahmeklage durch Beschluss ohne mündliche VerhandlungZitiert von 1
- BSG, 23.04.2014 – B 14 AS 368/13 BSozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich eines Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig - Entscheidung in der Besetzung mit drei Berufsrichtern - ProzesskostenhilfeZitiert von 22
- BSG, 10.07.2012 – B 13 R 53/12 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidung des LSG über eine bei ihm erhobene unzulässige Wiederaufnahmeklage durch Beschluss ohne mündliche VerhandlungZitiert von 23
- OLG Düsseldorf, 14.04.2011 – I-2 U 102/10
Zuletzt entschieden
- VG Karlsruhe, 24.06.2025 – 9 K 2889/24
- BGH, 10.07.2024 – AnwZ (Brfg) 16/21
- BGH, 10.07.2024 – AnwZ (Brfg) 26/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 585 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.