§ 583 Vorentscheidungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
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Nach Gewicht
- BGH, 02.12.2024 – AnwZ(Brfg) 26/21
- BGH, 02.12.2024 – AnwZ (Brfg) 16/21
- BGH, 21.06.2024 – AnwZ (Brfg) 26/21
- BGH, 18.06.2024 – AnwZ (Brfg) 16/21
- BGH, 07.12.2006 – IX ZB 257/05Zitiert von 11
- BVerwG, 04.11.2020 – 20 AV 2/20Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.11.2020 – 20 AV 1/20Ablehnende Stellungnahme zu Anrufung des Großen SenatsZitiert von 4
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 – 11 Bauland U 2/15
- BFH, 11.02.2011 – V K 2/09Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage - Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Gegenvorstellung - Rüge eines Vertretungsmangels - Wirksamkeit der Kündigung einer ProzessvollmachtZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 583 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Mit den Klagen können Anfechtungsgründe, durch die eine dem angefochtenen Urteil vorausgegangene Entscheidung derselben oder einer unteren Instanz betroffen wird, geltend gemacht werden, sofern das angefochtene Urteil auf dieser Entscheidung beruht.