§ 552 Zulässigkeitsprüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/552#abs-1 (1) Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Revision an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Revision als unzulässig zu verwerfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/552#abs-2 (2) Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen.
Wird zitiert von 211 Entscheidungen zu § 552 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 17.02.2000 – 2 AZR 350/99Zitiert von 4
- BGH, 24.02.2026 – KZR 51/22Wiederholungsgefahr trotz CPC-Zusage; kartellrechtliche Beurteilung von Kontaktverbot sowie Vorenthalten von Kontaktdaten und Ranking-Booster bei einer Hotelbuchungsplattform - Wikingerhof/Booking.com II
- BGH, 18.09.2024 – IV ZR 436/22Private Rentenversicherung: Ermittlung der Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung; Verteilung der Überschüsse; Wirksamkeit einer Klausel über die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in gleichmäßigen Jahresbeträgen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren; Wirksamkeit von Bestimmungen zum Stornoabzug für erhöhte Verwaltungsaufwendungen bei Beitragsfreistellung und KündigungZitiert von 12
- BGH, 30.01.2024 – VIa ZR 673/23Zitiert von 5
- BGH, 20.12.2023 – VIII ZR 309/21Zitiert von 10
- BGH, 14.11.2023 – XI ZR 88/23Prämiensparvertrag: Ausschluss des Rechts der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung auch nach Erreichen der höchsten PrämienstufeZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.08.2026 – 2 WD 7.26Erfolglose Berufung im Wehrdisziplinarverfahren wegen außerdienstlicher Vergewaltigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 26.06.2026 – V ZR 78/25Qualifikation des entschuldigten Überbaus im Kaufrecht als Sach- oder Rechtsmangel; Berufungszurückweisung durch Beschluss bei Auswechselung der rechtlichen Begründung
- BGH, 11.06.2026 – III ZR 179/25Erstattung des Reisepreises einer Auslandsreise bei Amtspflichtverletzung der Passbehörde - Fehlgeschlagene Aufwendungen
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 552 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.