§ 520 Berufungsbegründung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/520#abs-1 (1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/520#abs-2 (2) Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn nach freier Überzeugung des Vorsitzenden der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird oder wenn der Berufungskläger erhebliche Gründe darlegt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/520#abs-3 (3) Die Berufungsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Berufungsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Berufungsgericht einzureichen. Die Berufungsbegründung muss enthalten:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/520#abs-4 (4) Die Berufungsbegründung soll ferner enthalten:
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/520#abs-5 (5) Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze sind auch auf die Berufungsbegründung anzuwenden.
Wird zitiert von 10.614 Entscheidungen zu § 520 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 24.10.2008 – 22 S 172/08
- BGH, 07.02.2023 – VIII ZB 55/21Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in einen wiederholten Antrag auf Verlängerung der BerufungsbegründungsfristZitiert von 9
- OLG Düsseldorf, 05.12.2013 – I- 24 U 90/13
- OLG München, 01.07.2026 – 7 U 1044/26 eBerufungsverfahren: Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 31.01.2018 – XII ZB 565/16Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen Räumungsprozess: Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots in einer Räumungssache bei der Entscheidung über die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Vertrauensschutz für den Berufungsanwalt in die Gewährung einer FristverlängerungZitiert von 11
- LAG Hamm, 11.10.2018 – 17 Sa 565/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 15.09.2026 – VIa ZB 2/24Zivilprozessrecht: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung aus mehreren selbständigen Gründen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 15.09.2026 – VI ZB 21/25Rechtsbeschwerde: Unzulässigkeit mangels der Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO; Grundsatz der materiellen Subsidiarität bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 03.09.2026 – C-606/24Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz: Vereinbarkeit einer Pflicht zur Vorlage ungeklärter Rechtsfragen an das oberste Gericht mit Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 520 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.