§ 429 Vorlegungspflicht Dritter
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
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Nach Gewicht
- BGH, 29.11.2023 – XII ZB 141/22Bankgeheimnis vs. Vorlage einer Originalurkunde der Bausparkasse
- LG Münster, 24.07.2007 – 14 O 491/05Zitiert von 1
- BGH, 01.10.2024 – KZR 60/23Schadensersatzklage der Geschädigten aus einem Europäischen Kartell: Vorliegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts; Voraussetzungen des Auskunfts- und Offenlegungsanspruchs; Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme zur Schadensfeststellung bei Zurückverweisung durch das Berufungsgericht - LKW-Kartell V
- BGH, 26.10.2006 – III ZB 2/06Anordnung der Urkundenvorlegung: Zeugnisverweigerungsrecht einer juristischen Person wegen eines drohenden eigenen Vermögensschadens KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BGH, 30.06.1964 – 1 StR 199/64
- LG Stuttgart, 27.02.2025 – 30 O 235/17
Zuletzt entschieden
- OLG Zweibrücken, 30.08.2022 – 1 U 267/21
- OLG Frankfurt am Main, 26.02.2019 – 11 U 148/17
- LG Düsseldorf, 13.07.2017 – 4a O 27/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 429 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Dritte ist aus denselben Gründen wie der Gegner des Beweisführers zur Vorlegung einer Urkunde verpflichtet; er kann zur Vorlegung nur im Wege der Klage genötigt werden. § 142 bleibt unberührt.