§ 43 Verlust des Ablehnungsrechts
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 259
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 26.04.2016 – VIII ZB 47/15Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach Anbringung des AblehnungsgesuchsZitiert von 14
- OVG NRW, 06.03.2008 – 20 B 2062/07.AKZitiert von 5
- OLG Hamm, 11.07.2011 – I-32 W 11/11
- BGH, 16.01.2014 – XII ZB 377/12Verlust des Richterablehnungsrechts: Einlassung der ablehnenden Partei in die Verhandlung durch Einreichung eines vorbereitenden SchriftsatzesZitiert von 11
- OLG Hamm, 21.05.2012 – 18 U 129/11
- VG Aachen, 12.08.2008 – 1 K 264/07Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 25.03.2026 – 8 LA 8/26
- OLG Saarbrücken, 10.02.2026 – 1 W 28/25
- OLG Celle, 13.01.2026 – 4 W 105/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat.