§ 403 Beweisantritt
Stand: 10.06.2019
Der Beweis wird durch die Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte angetreten.
Wird zitiert von 178 Entscheidungen zu § 403 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 15.09.2023 – B 1 KR 21/22 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag - SachverständigengutachtenZitiert von 3
- BAG, 17.12.2014 – 5 AZR 663/13Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - SittenwidrigkeitZitiert von 20
- LG Paderborn, 31.01.2018 – 4 O 288/17Zitiert von 1
- LG Paderborn, 05.05.2017 – 4 O 454/16Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 25.05.2016 – 12 Sa 54/16
- BSG, 24.10.2023 – B 5 R 93/23 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Sachaufklärungsrüge - Beweisantrag bezogen auf die Frage nach der Begründetheit von "Beanstandungen" eines Sachverständigen gegenüber Feststellungen im Gutachten eines anderen SachverständigenZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 03.07.2026 – L 4 R 938/19
- BSG, 09.06.2026 – B 1 KR 45/24 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Normenfeststellungsklage - Krankenversicherung - Krankenhaus - Mindestmenge - Beschluss des G-BA - gerichtlicher Prüfungsmaßstab - Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz - Verfahrensmangel - Antrag auf Beiziehung von Unterlagen aus einem Aktenbestand
- BSG, 07.05.2026 – B 5 R 143/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Fragerecht an einen medizinischen Sachverständigen - Erläuterung des schriftlichen Gutachtens
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 403 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.