§ 404 Sachverständigenauswahl
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/404#abs-1 (1) Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht. Es kann sich auf die Ernennung eines einzigen Sachverständigen beschränken. An Stelle der zuerst ernannten Sachverständigen kann es andere ernennen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/404#abs-2 (2) Vor der Ernennung können die Parteien zur Person des Sachverständigen gehört werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/404#abs-3 (3) Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/404#abs-4 (4) Das Gericht kann die Parteien auffordern, Personen zu bezeichnen, die geeignet sind, als Sachverständige vernommen zu werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/404#abs-5 (5) Einigen sich die Parteien über bestimmte Personen als Sachverständige, so hat das Gericht dieser Einigung Folge zu geben; das Gericht kann jedoch die Wahl der Parteien auf eine bestimmte Anzahl beschränken.
Wird zitiert von 329 Entscheidungen zu § 404 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 30.01.2025 – 30 W 7/25
- BGH, 29.03.2017 – VII ZR 149/15Beweisaufnahme: Auswahl eines geeigneten Sachverständigen; Absehen von Beweiserhebung mangels geeigneten Sachverständigen; Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der RevisionZitiert von 3
- BSG, 02.12.2010 – B 9 SB 2/10 BNichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gutachtenauftrag bzw ergänzende gutachtliche Stellungnahme - Erstellung nicht durch den gerichtlich beauftragten Sachverständigen sondern durch dessen kommissarischen NachfolgerZitiert von 4
- BGH, 07.11.2018 – IV ZB 13/18Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines SachverständigenZitiert von 4
- BVerwG, 04.12.2013 – 5 B 42/13Auswahl von Gutachtern durch das Tatsachengericht; Sachkunde; Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung; Mitwirkungsobliegenheit
- BVerwG, 04.12.2013 – 5 B 42.13Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 10.06.2026 – 2 B 47.25Beurteilung der Glaubwürdigkeit vernommener Zeugen
- VG Münster, 11.05.2026 – 5 K 2207/25
- OLG Stuttgart, 26.03.2026 – 21 W 24/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 404 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.