§ 338 Einspruch
Stand: 10.06.2019
Der Partei, gegen die ein Versäumnisurteil erlassen ist, steht gegen das Urteil der Einspruch zu.
Wird zitiert von 255 Entscheidungen zu § 338 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 20.01.2014 – 20 U 213/13Zitiert von 1
- BGH, 15.12.2010 – XII ZR 27/09Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger Zustellung eines Versäumnisurteils durch die Geschäftsstelle; Pflicht des Rechtsanwalts zur weiteren Nachfrage nach dem Grund der Unwirksamkeit der ersten Zustellung; Wiedereinsetzungsfrist bei Aufdeckung der Versäumung der Einspruchsfrist erst im BerufungsverfahrenZitiert von 26
- BGH, 29.03.2023 – XII ZB 409/22Ehescheidungsverbundverfahren: Auslegung und Umdeutung von Verfahrenserklärungen in einer SäumnislageZitiert von 13
- BGH, 22.09.2010 – VIII ZR 182/09Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen VollstreckungsbescheidZitiert von 3
- BGH, 11.02.2026 – XII ZB 328/25Umdeutung einer Beschwerde in einen Einspruch gegen einen Versäumnisbeschluss in der FamilienstreitsacheZitiert von 1
- BGH, 11.06.2025 – IV ZR 83/24Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren: Zeitpunkt für die Statthaftigkeit eines EinspruchsZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- LG Stuttgart, 21.07.2026 – 7 O 281/24Vertretungsrecht: Nichtigkeit von Rechtsgeschäften wegen Sittenwidrigkeit bei kollusivem Zusammenwirken von Vertreter und Vertragspartner Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 08.07.2026 – IV ZR 256/25Beeinträchtigende Schenkung trotz Rücktrittsvorbehalts im Erbvertrag
- BGH, 07.05.2026 – III ZR 6/24Auflösung und Handelsregistereintragung als Voraussetzungen der Sonderverjährung - Verjährungsbeginn, Darlegungs- und Beweislast
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 338 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.