§ 218 Entbehrlichkeit der Ladung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
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Nach Gewicht
- BGH, 20.12.2010 – VII ZB 72/09Versäumnisverfahren: Terminsbestimmung zur mündlichen Verhandlung vor Einspruchseinlegung und zweites Versäumnisurteil im FortsetzungsterminZitiert von 8
- EuGH, 14.09.2023 – C-83/22Zitiert von 2
- VG Saarland Saarlouis, 14.12.2011 – 10 K 73/11Zitiert von 1
- OLG Zweibrücken, 15.06.2009 – 8 U 119/08
- BGH, 08.10.2015 – III ZR (Ü) 1/15Entschädigungsverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer: Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; verfahrensfehlerhafter Erlass eines zweiten Versäumnisurteils im vorsorglich für den Fall des Einspruchs gegen ein erstes Versäumnisurteil bestimmten Termin
- BGH, 18.11.2003 – LwZB 1/03
Zuletzt entschieden
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2023 – 7 Sa 210/23Zitiert von 2
- EuGH, 17.05.2022 – C-869/19Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Unzulässigkeit der Einschränkung der amtswegigen Prüfung und vollständigen Erstattung durch nationale Verfahrensgrundsätze KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- EuGH, 15.07.2021 – C-869/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 218 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.