Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 218 Entbehrlichkeit der Ladung

Stand: 10.06.2019

Bund14 Entscheidungen

Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.

§ 217 § 219