§ 218 Entbehrlichkeit der Ladung
Stand: 10.06.2019
Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 218 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 20.12.2010 – VII ZB 72/09Versäumnisverfahren: Terminsbestimmung zur mündlichen Verhandlung vor Einspruchseinlegung und zweites Versäumnisurteil im FortsetzungsterminZitiert von 8
- EuGH, 14.09.2023 – C-83/22Zitiert von 3
- VG Saarland Saarlouis, 14.12.2011 – 10 K 73/11Zitiert von 1
- OLG Zweibrücken, 15.06.2009 – 8 U 119/08
- BGH, 08.10.2015 – III ZR (Ü) 1/15Entschädigungsverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer: Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; verfahrensfehlerhafter Erlass eines zweiten Versäumnisurteils im vorsorglich für den Fall des Einspruchs gegen ein erstes Versäumnisurteil bestimmten Termin
- BGH, 18.11.2003 – LwZB 1/03
Zuletzt entschieden
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2023 – 7 Sa 210/23Zitiert von 2
- EuGH, 17.05.2022 – C-869/19Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Unzulässigkeit der Einschränkung der amtswegigen Prüfung und vollständigen Erstattung durch nationale Verfahrensgrundsätze Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- EuGH, 15.07.2021 – C-869/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 218 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.