§ 216 Terminsbestimmung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 41
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 27.02.2008 – 13 Sa 2/07Zitiert von 2
- OVG NRW, 16.05.2012 – 1 A 499/09Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung eines Richters wegen unzureichender Erkenntnisbasis KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- BVerfG, 18.07.2011 – 1 BvR 1618/10Nichtannahmebeschluss: Zur Zurückweisung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO - Substantiierungsanforderungen bei Rüge fehlender Unverzüglichkeit - hier: Zulässigkeit einer Zurückweisung gem § 522 Abs 2 ZPO auch noch nach Terminierung - keine Bindung des Spruchkörpers durch Terminierungsentscheidung des Vorsitzenden <§ 216 Abs 2 ZPO>Zitiert von 3
- BGH, 08.10.2015 – III ZR (Ü) 1/15Entschädigungsverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer: Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; verfahrensfehlerhafter Erlass eines zweiten Versäumnisurteils im vorsorglich für den Fall des Einspruchs gegen ein erstes Versäumnisurteil bestimmten Termin
- BGH, 20.12.2010 – VII ZB 72/09Versäumnisverfahren: Terminsbestimmung zur mündlichen Verhandlung vor Einspruchseinlegung und zweites Versäumnisurteil im FortsetzungsterminZitiert von 8
- BFH, 06.11.2024 – X K 1/24Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Regelmäßig Vorrang der Geldentschädigung vor der Wiedergutmachung in anderer WeiseZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 13.01.2026 – EnZR 22/24Präklusionswirkung des Eilverfahrens nach § 47 Abs. 5 EnWG und ihre Grenzen im Hauptsacheverfahren - Gasnetz Salem
- OLG Hamm, 16.12.2025 – 2 UF 26/25
- LG Cottbus, 21.02.2025 – DG 7/24Disziplinarverfahren gegen eine Richterin: Kürzung der Dienstbezüge wegen eines einheitlichen Dienstvergehens durch Verstöße gegen zivilprozessuale Pflichten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 216 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/216#abs-1 (1) Die Termine werden von Amts wegen bestimmt, wenn Anträge oder Erklärungen eingereicht werden, über die nur nach mündlicher Verhandlung entschieden werden kann oder über die mündliche Verhandlung vom Gericht angeordnet ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/216#abs-2 (2) Der Vorsitzende hat die Termine unverzüglich zu bestimmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/216#abs-3 (3) Auf Sonntage, allgemeine Feiertage oder Sonnabende sind Termine nur in Notfällen anzuberaumen.