§ 171 Zustellung an Bevollmächtigte
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 65
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 16.04.2024 – 7 TaBV 7/24
- OLG Düsseldorf, 25.03.2010 – I-5 U 89/09
- OLG Köln, 10.01.2005 – 6 W 117/04Zitiert von 1
- BGH, 15.01.2014 – VIII ZR 100/13Mahnverfahren: Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an prozessunfähige Partei; Subsidiarität der NichtigkeitsklageZitiert von 3
- BGH, 13.09.2016 – VI ZB 21/15Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: Zeitpunkt der Anrufung; Vornahme von zwei Verfahrensschritten; Anschriftenangabe zur Bewirkung der Klagezustellung; Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter des BeklagtenZitiert von 22
- OLG Frankfurt am Main, 30.12.2013 – 21 U 23/11Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LG Hof, 09.10.2025 – 3 Qs 82/25
- OLG Hamm, 05.06.2025 – 3 Ws 141-142/25
- LG Hamburg, 25.04.2025 – 615 Qs 37/25Zitiert von 1
65 Entscheidungen zu § 171 ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 171 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
An den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter kann mit gleicher Wirkung wie an den Vertretenen zugestellt werden. Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.