§ 171 Zustellung an Bevollmächtigte
Stand: 10.06.2019
An den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter kann mit gleicher Wirkung wie an den Vertretenen zugestellt werden. Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Wird zitiert von 65 Entscheidungen zu § 171 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 16.04.2024 – 7 TaBV 7/24
- OLG Düsseldorf, 25.03.2010 – I-5 U 89/09
- OLG Köln, 10.01.2005 – 6 W 117/04Zitiert von 1
- BGH, 13.09.2016 – VI ZB 21/15Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: Zeitpunkt der Anrufung; Vornahme von zwei Verfahrensschritten; Anschriftenangabe zur Bewirkung der Klagezustellung; Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter des BeklagtenZitiert von 24
- OLG Frankfurt am Main, 30.12.2013 – 21 U 23/11Zitiert von 4
- BGH, 27.10.2016 – V ZB 47/15Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter: Beweislast für das Erlöschen der VollmachtZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LG Hof, 09.10.2025 – 3 Qs 82/25
- OLG Hamm, 05.06.2025 – 3 Ws 141-142/25
- LG Hamburg, 25.04.2025 – 615 Qs 37/25Zitiert von 1
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