§ 160 Inhalt des Protokolls
Stand: 20.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/160#abs-1 (1) Das Protokoll enthält
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/160#abs-2 (2) Die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung sind aufzunehmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/160#abs-3 (3) Im Protokoll sind festzustellen
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/160#abs-4 (4) Die Beteiligten können beantragen, dass bestimmte Vorgänge oder Äußerungen in das Protokoll aufgenommen werden. Das Gericht kann von der Aufnahme absehen, wenn es auf die Feststellung des Vorgangs oder der Äußerung nicht ankommt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar; er ist in das Protokoll aufzunehmen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/160#abs-5 (5) Der Aufnahme in das Protokoll steht die Aufnahme in eine Schrift gleich, die dem Protokoll als Anlage beigefügt und in ihm als solche bezeichnet ist.
Wird zitiert von 688 Entscheidungen zu § 160 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Darmstadt, 30.08.2021 – 26 O 48/21
- LAG Baden-Württemberg, 10.11.2005 – 21 Sa 60/05Zitiert von 1
- VG Augsburg, 18.12.2024 – Au 9 K 23.1714
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 – A 2 S 363/22Zitiert von 1
- FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2015 – 6 K 1031/12Zitiert von 1
- LG Cottbus, 04.01.2010 – 7 T 395/09
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.08.2026 – AnwZ (Brfg) 22/26Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Kanzleiaufgabe: Mindestanforderungen an die Erkennbarkeit der Kanzlei Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 20.08.2026 – 10 A 275/25Anforderungen an die Bauvorlagen bei einem Antrag auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 20.08.2026 – 10 A 238/25Anforderungen an die Bauvorlagen für einen bauplanungsrechtlichen Vorbescheid nach § 16 BauPrüfVO NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 160 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.