Gesetze / Landesrecht Bayern / ZALG · GVBl. S. 477, BayRS 2038-3-4-6-1-K
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien
28 Normen · Ausgangsfassung vom 29.09.1992 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst | 2 |
| § 5 — Zulassung zum Vorbereitungsdienst | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Allgemeines
- § 2 Ziele des Vorbereitungsdienstes
- § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
- § 4 Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
- § 5 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
- § 6 Vereidigung
- § 7 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 8 Aufbau des Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien
- § 9 Vorstand des Studienseminars (Seminarvorstand)
- § 10 Ständiger stellvertretender Vorstand des Studienseminars
- § 11 Seminarleiter
- § 12 Seminarlehrer
- § 13 Zentrale Fachberater für die Seminarausbildung
- § 14 Betreuungslehrer
- § 15 Sprecher der Studienreferendare
- § 16 Seminarkonferenz
- § 17 Inhalte der allgemeinen Ausbildung
- § 18 Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
- § 19 Ausbildungsformen
- § 20 Ausbildung an Einsatzschulen
- § 21 Unterrichtsaushilfe
- § 22 Tätigkeit in Schülerheimen und Tagesheimen
- § 23 Erholungsurlaub
- § 24 Anrechnungen auf den Vorbereitungsdienst
- § 25 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Wiederholung einzelner Ausbildungsabschnitte
- § 26 Abschluß der Ausbildung
- § 27 Seminarbericht
- § 28 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
24.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 7 der Verordnung vom 24. Juli 2026 (GVBl. S. 520)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.