Gesetze / Wertpapierprospektgesetz

WpPG

§ 6 (weggefallen)

Stand: 14.03.2026

Bank- und KapitalmarktrechtBund3 Fassungen2 Entscheidungen

Für § 6 WpPG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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