Gesetze / Wohngeldgesetz

WoGG

§ 2 Wohnraum

Stand: 10.06.2019

SozialrechtBund23 Entscheidungen

Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.

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