Gesetze / Wohnraumförderungsgesetz
WoFG§ 10 Wohnungsgrößen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 109
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Nach Gewicht
- BSG, 22.09.2009 – B 4 AS 70/08 RGrundsicherung für Arbeitsuchende: Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bei Eigentumswohnungen nach § 22 SGB II KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 77
- BSG, 18.11.2014 – B 4 AS 9/14 RArbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Dresden - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Wohnflächengrenze - Angemessenheitsprüfung für die Heizkosten bei nicht aufgeschlüsselter Vorauszahlung eines Gesamtbetrages für Betriebs- und HeizkostenZitiert von 185
- BSG, 26.05.2011 – B 14 AS 86/09 RArbeitslosengeld II - Beschränkung des Streitgegenstandes - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsmaßstab - Wohnflächengrenze - Sachsen - Anwendung von landesrechtlichen VerwaltungsvorschriftenZitiert von 14
- BSG, 19.02.2009 – B 4 AS 30/08 RGrundsicherung für Arbeitsuchende: Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach der Produkttheorie; Voraussetzungen der Kostensenkungsobliegenheit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 344
- LSG NRW, 16.05.2011 – L 19 AS 2202/10Zitiert von 9
- BSG, 16.05.2012 – B 4 AS 109/11 RArbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze für Einpersonenhaushalt in Nordrhein-Westfalen ab 1.1.2010 - sozialgerichtliches Verfahren - keine Einschränkung des Prüfungsumfangs durch Unstreitigstellen des abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises - AmtsermittlungspflichtZitiert von 110
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 28.03.2025 – L 7 AS 88/22 NK
- LSG Hessen, 22.01.2025 – L 6 AS 74/22Zitiert von 3
- LSG Hessen, 22.01.2025 – L 6 AS 73/22Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 WoFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoFG/10#abs-1 (1) Bei Bestimmungen der Länder über die Grenzen für Wohnungsgrößen sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
1.
Die Größe der zu fördernden Wohnung muss entsprechend ihrer Zweckbestimmung angemessen sein.
2.
Besonderheiten bei Maßnahmen im Gebäudebestand und bei selbst genutztem Wohneigentum sowie besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen von Haushaltsangehörigen und einem nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf ist Rechnung zu tragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoFG/10#abs-2 (2) Bei der Berechnung der Wohnfläche ist § 19 Abs. 1 anzuwenden.