Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz
WEG§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher
Stand: 25.01.2021
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 15.06.2023 – V ZB 5/22Dingliches Vorkaufsrecht an einem Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung des dinglich Vorkaufsberechtigten bei der realen Teilung des Grundstücks, der Aufhebung des Sondereigentums und der Änderung einer Vereinbarung der WohnungseigentümerZitiert von 1
- OLG Brandenburg, 13.09.2018 – 5 W 84/18
- OLG Brandenburg, 28.03.2025 – 5 W 62/24
- AG Tempelhof-Kreuzberg, 15.01.2020 – 10 C 221/19
- BGH, 20.12.2024 – V ZR 277/23Erhaltungssatzung bzw. -verordnung: Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum trotz vorläufiger UntersagungZitiert von 1
- BGH, 01.10.2021 – V ZR 48/21Wohnungseigentum: Aktivlegitimation des Wohnungseigentümers zur Geltendmachung von auf die Abwehr von Störungen seines Sondernutzungsrechts gerichteten Unterlassungs- und BeseitigungsansprüchenZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- LG Hamburg, 06.11.2024 – 318 S 49/23
- LG München II, 21.12.2023 – 36 S 659/22 WEG
- AG München, 07.06.2023 – 1292 C 17051/22 WEG
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 WEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/9#abs-1 (1) Die Wohnungsgrundbücher werden geschlossen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/9#abs-2 (2) Ist ein Wohnungseigentum selbständig mit dem Recht eines Dritten belastet, so werden die allgemeinen Vorschriften, nach denen zur Aufhebung des Sondereigentums die Zustimmung des Dritten erforderlich ist, durch Absatz 1 nicht berührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/9#abs-3 (3) Werden die Wohnungsgrundbücher geschlossen, so wird für das Grundstück ein Grundbuchblatt nach den allgemeinen Vorschriften angelegt; die Sondereigentumsrechte erlöschen, soweit sie nicht bereits aufgehoben sind, mit der Anlegung des Grundbuchblatts.