§ 34 Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 65
Nach Gewicht
- BVerwG, 31.08.2011 – 6 B 35/11Wehrpflichtrecht; Musterungsbescheid; Verwaltungsprozess; Ausschluss der Berufung; Nichtzulassungsbeschwerde; Aussetzung der Wehrpflicht; Altfälle; intertemporäres ProzessrechtZitiert von 1
- VG Karlsruhe, 10.06.2010 – 9 K 1357/09Zitiert von 1
- VG Karlsruhe, 10.06.2010 – 9 K 503/10Zitiert von 1
- VG Karlsruhe, 10.06.2010 – 9 K 536/10Zitiert von 1
- BVerfG, 18.04.1961 – 1 BvR 389/56, 1 BvR 416/56, 1 BvR 615/56, 1 BvR 43/57, 1 BvR 47/57, 1 BvR 127/57, 1 BvR 355/57, 1 BvR 372/57Prozeßreste zur Wehrpflicht-Entscheidung (s. vorn Nr. 7) Unmittelbares Betroffensein (BVerfGG § 90)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.09.2010 – 2 M 123/10
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 02.08.2023 – 8 A 616/18Zitiert von 2
- BVerwG, 30.01.2020 – 5 PB 2/19Rügepräklusion im KostenfreistellungsverfahrenZitiert von 6
- BVerwG, 21.06.2019 – 7 B 24/18 · Zugang zu einem GutachtenZitiert von 2
65 Entscheidungen zu § 34 WPflG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 WPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 135 in Verbindung mit § 133 der Verwaltungsgerichtsordnung und die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Absatz 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Auf die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg findet § 17a Absatz 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.