Gesetze / Wehrstrafgesetz

WStG

§ 21 Leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Wer leichtfertig einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

§ 20 § 22