§ 21 Leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 10.12.1965 – 1 StR 327/65
- BGH, 22.09.1953 – 5 StR 159/53Zitiert von 3
- BGH, 07.04.1970 – 1 StR 487/69Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer leichtfertig einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.