§ 10 Geldstrafe bei Straftaten von Soldaten
Stand: 10.06.2019
Bei Straftaten von Soldaten darf Geldstrafe nicht verhängt werden, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung von Freiheitsstrafe zur Wahrung der Disziplin gebieten.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 10 WStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 04.02.1975 – 1 StR 688/74Zitiert von 3
- BGH, 03.03.1971 – 2 StR 581/70
- BVerwG, 28.10.2003 – 2 WD 10.03Dienstgradherabsetzung im Wehrdisziplinarverfahren wegen Veruntreuung von Dienstgut Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- BVerwG, 06.05.2003 – 2 WD 29.02Zitiert von 61
- AG Buchen, 06.12.2023 – 1 Ds 23 Js 6180/23
- LG Münster, 12.03.2008 – 8 KLs 81 Js 1837/04 (25/05)
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 WStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.