§ 4 Arten des Wehrdienstes
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 13
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.04.1985 – 2 BvF 2/83, 2 BvF 3/83, 2 BvF 4/83, 2 BvF 2/84 · Kriegsdienstverweigerung IIZitiert von 53
- BAG, 22.09.2016 – 6 AZR 432/15Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der Kindergeldberechtigung durch freiwilligen zusätzlichen WehrdienstZitiert von 22
- VG Köln, 09.08.2005 – 15 K 1627/03Zitiert von 1
- LSG NRW, 16.12.2009 – L 3 R 106/09Zitiert von 4
- BGH, 11.07.2005 – NotZ 29/04
- BVerwG, 21.11.2019 – 2 WD 31/18Zur Geltung eines versuchten Reisekostenbetrugs eines Reserveoffiziers als DienstvergehenZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 27.02.2023 – L 5 R 303/20Zitiert von 1
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 – 10 A 10339/21Zitiert von 1
- VG Kassel, 21.10.2019 – 1 K 3053/18.KS
13 Entscheidungen zu § 4 WPflG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 WPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/4#abs-1 (1) Der nach Maßgabe dieses Gesetzes zu leistende Wehrdienst umfasst
1.
den Grundwehrdienst (§ 5),
2.
die Wehrübungen (§ 6),
3.
die freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes (§ 6a) und
4.
den unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/4#abs-2 (2) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/4#abs-3 (3) Der Wehrdienst kann auch freiwillig geleistet werden. Wer auf Grund freiwilliger Verpflichtung einen Wehrdienst nach Absatz 1 leistet, hat die Rechtsstellung eines Soldaten, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet.