Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 121 Begründung der Berufung
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/121#abs-1 (1) Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils ist beim Truppendienstgericht anzugeben, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Änderungen beantragt werden. Die Anträge sind zu begründen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/121#abs-2 (2) Die §§ 117 und 120 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend.
Wird zitiert von 94 Entscheidungen zu § 121 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 05.05.2015 – 2 WD 6/14Mitwirkung eines Verteidigers; Aberkennung des DienstgradesZitiert von 16
- BVerwG, 25.10.2012 – 2 WD 33/11Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene PflichtverteidigerbestellungZitiert von 27
- BVerwG, 08.12.2010 – 2 WD 24/09Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Unterbleiben der Anhörung der Vertrauensperson; Widerspruch und "Verzicht" des Soldaten; schwerer Mangel des Verfahrens; Mangelbeseitigung
- BVerwG, 15.08.2024 – 2 WD 6/24Dienstgradherabsetzung wegen Verstoßes gegen die nachwirkende Verfassungstreuepflicht durch reichsbürgertypisches VerhaltenZitiert von 8
- BVerwG, 10.11.2022 – 2 WD 20/21Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer KameradinZitiert von 9
- BVerwG, 04.03.2021 – 2 WD 11/20Kindesmissbrauch; Besitz einer großen Anzahl kinder- und jugendpornographischer Dateien; Bindung an strafgerichtliche TatsachenfeststellungenZitiert von 28
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 03.06.2026 – 2 WD 43.25Disziplinarmaßnahme bei Straßenverkehrsdelikt mit fahrlässigen Körperverletzungen
- BVerwG, 06.11.2025 – 2 WD 32.24Dienstgradherabsetzung wegen sexueller Belästigung, körperlicher Misshandlung und entwürdigender Behandlung Untergebener sowie Sachbeschädigungen zum Nachteil des Dienstherrn und eines VorgesetztenZitiert von 2
- BVerwG, 13.10.2025 – 2 WDB 8.25Wehrdisziplinarverfahren: Erfolglose Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als unzulässig Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 121 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.