Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
Stand: 10.06.2019
Die Behörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Die Behörde ist berechtigt, die Vorlage des Dokuments zu verlangen, das berichtigt werden soll.
Wird zitiert von 134 Entscheidungen zu § 42 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 02.08.2022 – 24 L 1365/22.A
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 20.09.2024 – 1 AGH 26/24
- OLG Düsseldorf, 08.03.2017 – VI-3 Kart 10/16 (V)
- BVerwG, 29.11.2018 – 1 WB 20/18Nachträgliche Korrektur von VersetzungsverfügungenZitiert von 8
- VG Stuttgart, 26.07.2022 – 4 K 836/21
- VG Braunschweig, 15.06.2000 – 6 A 6104/98Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 15.06.2026 – 2 LA 206/24Kein Anspruch auf Berichtigung der Begründung eines BAföG-Bescheids Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Saarland, 16.04.2026 – 1 A 79/24Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2026 – OVG 2 A 6/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 42 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
11.12.2008 Ausfertigung
§ 42 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I 2418)
BGBl. 2008 I S. 2418
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.