Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/10493 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Verwaltungsverfah-
Zu Artikel 1 (Änderung des Verwaltungsverfah- rensgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird an die Neuregelungen angepasst. Zu Nummer 2 (§ 14) Zu Absatz 5 Die Änderung dient der Anpassung an das mit dem Rechts- dienstleistungsgesetz (RDG) neu geregelte Recht der Erbrin- gung von Rechtsdienstleistungen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz verwendet nicht mehr den Begriff der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, son- dern spricht von der Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Dabei wird die Rechtsdienstleistung als jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung erfordert, definiert. Zum anderen stellt das Rechts- dienstleistungsgesetz für die Frage der Befugnis zur Erbrin- gung von Rechtsdienstleistungen nicht mehr auf die ge- schäftsmäßige Besorgung der Rechtsangelegenheiten ab. Zu Absatz 6 Mit der Regelung sollen Wertungswidersprüche zwischen dem Verwaltungsverfahren und dem verwaltungsgericht- lichen Verfahren verhindert werden. Zu dem nach § 67 Abs. 2 VwGO (in der durch das Rechtsdienstleistungsgesetz geänderten Fassung – n. F.) vertretungsbefugten Personen- kreis gehören nach § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VwGO – n. F. – auch die Beschäftigten eines Beteiligten sowie nach § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VwGO – n. F. – auch Familienangehöri- ge. Diese Personen können vom Gericht nach § 67 Abs. 3 Satz 3 VwGO – n. F. – zurückgewiesen werden, wenn sie zu sachgerechtem Vortrag nicht in der Lage sind. Bei den in § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 7 VwGO – n. F. – zur Vertretung Berechtigten besteht diese Möglichkeit dagegen nicht. Bei der Anpassung von § 14 Abs. 6 VwVfG soll sichergestellt werden, dass im Verwaltungsverfahren nicht Personen man- gels individueller Eignung vom Vortrag zurückgewiesen werden können, die uneingeschränkt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 41.576 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/10493 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/10493, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.531–81.107 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert f02c525502680e1b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP