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Artikel 1 · BT-Drs. 16/10493 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Verwaltungsverfah-

Zu Artikel 1 (Änderung des Verwaltungsverfah-
rensgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird an die Neuregelungen angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 14)
Zu Absatz 5
Die Änderung dient der Anpassung an das mit dem Rechts-
dienstleistungsgesetz (RDG) neu geregelte Recht der Erbrin-
gung von Rechtsdienstleistungen.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz verwendet nicht mehr den
Begriff der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, son-
dern spricht von der Erbringung von Rechtsdienstleistungen.
Dabei wird die Rechtsdienstleistung als jede Tätigkeit in
konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche
Prüfung erfordert, definiert. Zum anderen stellt das Rechts-
dienstleistungsgesetz für die Frage der Befugnis zur Erbrin-
gung von Rechtsdienstleistungen nicht mehr auf die ge-
schäftsmäßige Besorgung der Rechtsangelegenheiten ab.
Zu Absatz 6
Mit der Regelung sollen Wertungswidersprüche zwischen
dem Verwaltungsverfahren und dem verwaltungsgericht-
lichen Verfahren verhindert werden. Zu dem nach § 67
Abs. 2 VwGO (in der durch das Rechtsdienstleistungsgesetz
geänderten Fassung – n. F.) vertretungsbefugten Personen-
kreis gehören nach § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VwGO – n. F. –
auch die Beschäftigten eines Beteiligten sowie nach § 67
Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VwGO – n. F. – auch Familienangehöri-
ge. Diese Personen können vom Gericht nach § 67 Abs. 3
Satz 3 VwGO – n. F. – zurückgewiesen werden, wenn sie zu
sachgerechtem Vortrag nicht in der Lage sind. Bei den in
§ 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 7 VwGO – n. F. – zur Vertretung
Berechtigten besteht diese Möglichkeit dagegen nicht. Bei
der Anpassung von § 14 Abs. 6 VwVfG soll sichergestellt
werden, dass im Verwaltungsverfahren nicht Personen man-
gels individueller Eignung vom Vortrag zurückgewiesen
werden können, die uneingeschränkt 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 41.576 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10493, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.531–81.107 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert f02c525502680e1b….

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