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KHGG NRW§ 13 Rahmenvorgaben
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29451/13#abs-1 (1) Die Rahmenvorgaben enthalten die Planungsgrundsätze und Vorgaben für die notwendigen aufeinander abzustimmenden Versorgungsangebote nach ihrer regionalen Verteilung, Art, Zahl und Qualität. Sie berücksichtigen insbesondere die Vorgaben nach § 12 Absatz 5 und sind Grundlage für die Festlegungen nach § 16. Das zuständige Ministerium wird ermächtigt, bei medizinischen Leistungen von hoher Komplexität Mindestfallzahlen in den Rahmenvorgaben nach § 12 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und § 13 auf der Grundlage der evidenzbasierten Medizin festzulegen. Eine Festlegung soll Ausnahmetatbestände und Übergangsregelungen vorsehen, um unbillige Härten insbesondere bei nachgewiesener, hoher Qualität unterhalb der festgelegten Mindestfallzahl zu vermeiden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29451/13#abs-2 (2) Die Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren gemäß § 136c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch werden erst nach Maßgabe des Abschnitts II Bestandteil des Krankenhausplans.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29451/13#abs-3 (3) Bei der Neuaufstellung und Fortschreibung der Rahmenvorgaben ist der zuständige Landtagsausschuss zu hören.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 13 KHGG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 14.04.2026 – 13 B 1404/25
- VG Minden, 05.09.2008 – 6 K 667/08Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 04.12.2025 – 21 L 3158/25Zitiert von 2
- VG Minden, 14.11.2008 – 6 K 1135/07Zitiert von 1
- OVG NRW, 05.11.2025 – 13 B 380/25 und 13 B 508/25
- OVG NRW, 26.06.2020 – 13 A 2097/18Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 23.06.2026 – 13 B 1/26Zitiert von 3
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2025 – 18 L 178/25Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 17.03.2025 – 21 L 154/25Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 KHGG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.