Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 74
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/74#abs-1 (1) Die Anfechtungsklage muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Ist nach § 68 ein Widerspruchsbescheid nicht erforderlich, so muß die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts erhoben werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/74#abs-2 (2) Für die Verpflichtungsklage gilt Absatz 1 entsprechend, wenn der Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts abgelehnt worden ist.
Wird zitiert von 2.538 Entscheidungen zu § 74 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 07.05.2020 – 1 A 661/20Keine Anwendbarkeit der Klagefrist bei Einbeziehung eines nach Erhebung einer Untätigkeitsklage ergangenen Widerspruchsbescheids Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VGH Bayern, 10.07.2018 – 10 BV 17.2405Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung des Verwaltungsakts vor Klageerhebung: Klagefrist und Feststellungsinteresse Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- BVerwG, 11.11.2020 – 8 C 22/19Erfordernis der Einhaltung der Klagefrist bei klageändernder Einbeziehung eines ÄnderungsbescheidesZitiert von 54
- VG Würzburg, 01.02.2024 – W 3 K 21.1010Zitiert von 1
- BVerwG, 25.01.2021 – 9 C 8/19Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der KlageZitiert von 60
- VG Bayreuth, 07.08.2025 – B 7 K 25.528
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 21.09.2026 – 10 B 1020/26Erfolgloses Beschwerdeverfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei verspätetem Wiedereinsetzungsantrag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 31.07.2026 – 29 K 6948/25Erfolglose Klage gegen die Festsetzung und erneute Androhung von Zwangsgeld wegen arbeitsschutzrechtlicher Mängel Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 21.07.2026 – 19 K 2817/26Rechtswidrigkeit des vollständig durch automatische Einrichtungen erlassenen Schlussbescheids zur NRW-Soforthilfe 2020 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 74 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.