Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 58
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/58#abs-1 (1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/58#abs-2 (2) Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig, außer wenn die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolgt ist, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. § 60 Abs. 2 gilt für den Fall höherer Gewalt entsprechend.
Wird zitiert von 2.902 Entscheidungen zu § 58 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 30.09.2019 – 9 LB 59/17Zitiert von 4
- VG Sigmaringen, 20.01.2017 – 9 K 206/16Zitiert von 2
- VG Sigmaringen, 20.01.2017 – 9 K 220/16Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 – 10 S 2693/09Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für ein Sprengstofflager wegen Verletzung von Nachbarrechten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 72
- BVerwG, 09.05.2019 – 4 C 2/18, 4 C 3/18Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 58 Abs. 1 VwGO; Vorlagepflicht an den Gemeinsamen SenatZitiert von 17
- BVerwG, 25.01.2021 – 9 C 8/19Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der KlageZitiert von 60
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 01.09.2026 – 9 A 2971/21Reichweite der gerichtlichen Hinweispflicht bei anwaltlicher Vertretung; Subsidiarität der Feststellungsklage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Bremen, 26.08.2026 – 2 K 1343/24Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 25.08.2026 – 18a L 1246/26.AAnordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Abschiebungsandrohung im Dublin-Verfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 58 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.03.2005 Ausfertigung
§ 58 eingefügt und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I 837)
BGBl. 2005 I S. 837
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.