Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 61
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 775
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 – 2 S 3968/20Zitiert von 5
- VGH Hessen, 03.03.2010 – 6 A 1176/08Zitiert von 2
- BVerwG, 06.12.2022 – 4 CN 4/21Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Ortsrats gegen einen BebauungsplanZitiert von 2
- OVG Schleswig, 09.11.2022 – 3 LB 3/21Zitiert von 8
- OVG NRW, 23.09.2022 – 21 D 14/19.AKZitiert von 1
- VG Neustadt an der Weinstraße, 17.02.2020 – 3 K 885/18.NW
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 14.07.2026 – 2 BvR 17/26Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verpflichtung zur Aufnahme eines rechtsextremistischen Bewerbers in den juristischen Vorbereitungsdienst - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichender Begründung
- OVG NRW, 28.05.2026 – 22 D 122/25.AK
- OVG NRW, 13.05.2026 – 5 D 82/22
775 Entscheidungen zu § 61 VwGO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 61 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind
1.
natürliche und juristische Personen,
2.
Vereinigungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann,
3.
Behörden, sofern das Landesrecht dies bestimmt.