Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 51
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Hannover, 25.02.2009 – 2 A 2389/06
- VG Würzburg, 23.10.2023 – W 8 K 23.30233Voraussetzungen des Wiederaufgreifens des Verfahrens zur Feststellung von Abschiebungsverboten hinsichtlich des Iran KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 12
- VG Ansbach, 13.10.2022 – AN 11 K 21.01182
- VG München, 12.07.2022 – M 32 K 17.45028
- VG Köln, 25.08.2020 – 7 K 4657/18Zitiert von 1
- VGH Hessen, 06.04.2011 – 1 A 2532/09Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 11.03.2011 – 11 A 2510/10.ZZitiert von 5
- OVG NRW, 24.11.2010 – 12 E 971/10Zitiert von 1
- VG Hannover, 25.02.2009 – 2 A 1395/06Zitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 51 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/51#abs-1 (1) Ist gemäß § 5 Abs. 2 des Vereinsgesetzes das Verbot des Gesamtvereins an Stelle des Verbots eines Teilvereins zu vollziehen, so ist ein Verfahren über eine Klage dieses Teilvereins gegen das ihm gegenüber erlassene Verbot bis zum Erlaß der Entscheidung über eine Klage gegen das Verbot des Gesamtvereins auszusetzen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/51#abs-2 (2) Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bindet im Falle des Absatzes 1 die Oberverwaltungsgerichte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/51#abs-3 (3) Das Bundesverwaltungsgericht unterrichtet die Oberverwaltungsgerichte über die Klage eines Vereins nach § 50 Abs. 1 Nr. 2.