Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 109
Stand: 10.06.2019
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
Wird zitiert von 64 Entscheidungen zu § 109 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 21.01.2015 – 4 B 42/14Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Auslegung des KlagebegehrensZitiert von 44
- BVerwG, 21.07.2014 – 3 B 70.13Zitiert von 34
- BVerwG, 21.07.2014 – 3 B 70/13Beweiserhebung zur Klärung der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) verkennt deren prozessuale Filterfunktion; Änderung des Berufungsurteils im Rahmen der NichtzulassungsbeschwerdeZitiert von 9
- BVerwG, 11.12.2007 – 2 B 86.07Zitiert von 9
- VG Cottbus, 17.12.2021 – 1 K 2600/17Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 – OVG 10 B 14.11Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.04.2026 – 3 C 2.25Klage eines Tierschutzverbandes auf tierschutzrechtliches Einschreiten gegen einen Putenmastbetrieb
- OVG Niedersachsen, 27.12.2025 – 13 KS 126/24
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2025 – 4 LZ 409/21 OVG
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 109 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.11.1996 Ausfertigung
§ 109 eingefügt und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. November 1996 (BGBl. I 1626)
BGBl. 1996 I S. 1626
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.