Gesetze / Fünftes Vermögensbildungsgesetz-Durchführungsverordnung
VermBDV§ 11 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 11 VermBDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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12.07.2017 Ausfertigung
§ 11 aufgehoben durch Artikel 10 der Verordnung vom 12. Juli 2017 (BGBl. I 2360)
BGBl. I S. 2360
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26.06.2013 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I 1809)
BGBl. 2013 I S. 1809
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20.12.2008 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I 2850)
BGBl. 2008 I S. 2850
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29.07.2008 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 (BGBl. I 1509)
BGBl. 2008 I S. 1509
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19.12.2000 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I 1790)
BGBl. 2000 I S. 1790
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.