Gesetze / VermBDV · BGBl I 1994, 3904
Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
11 Normen · ausgefertigt 20.12.1994 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 7 — Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Verfahren
- § 2Mitteilungspflichten des Arbeitgebers, des Kreditinstituts oder des Unternehmens
- § 3Aufzeichnungspflichten des Beteiligungsunternehmens
- § 4Festlegung von Wertpapieren
- § 5Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung
- § 6Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Mitteilungspflichten der Finanzämter
- § 7Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
- § 8Anzeigepflichten des Kreditinstituts, des Unternehmens oder des Arbeitgebers
- § 9Rückforderung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Finanzamt
- § 10Anwendungsregelung
- § 11(weggefallen)
- Schlußformel